Glossary entry

French term or phrase:

appeller ratification

German translation:

eine(r) Bestätigung erfordern (bedürfen)

Added to glossary by Artur Heinrich
Aug 23, 2011 14:01
12 yrs ago
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French term

appeller ratification

French to German Bus/Financial Law: Contract(s) Vollmachtserteilung
Aus einer Vollmacht zur möglichen Weiterleitung der persönlichen Angaben eines Versicherungsnehmers (= Mandant) durch den Versicherer an ausländische Dritte in der CH:

"Le Mandant s’oblige irrévocablement à suivre les actes posés de bonne foi en son nom et pour son compte par l’Assureur dans l’exercice du présent Mandat, lesquels ***n’appelleront en aucun cas ratification postérieure*** de la part du Mandant.
Le Mandant reconnaît et accepte que l’Assureur n’engage sa responsabilité que pour l’exercice de sa mission au titre du présent Mandat..."

===
Mir ist nicht klar, was genau gemeint ist. Dank im Voraus !

Discussion

Artur Heinrich (asker) Aug 23, 2011:
@Strumpf Schreib das doch bitte als Antwort, das scheint zu passen. Zumindest übernehm ich's ... und bete!
Schtroumpf Aug 23, 2011:
Na fast doch ... für die eine **nachträgliche Einverständniserklärung durch den Vollmachtgeber** keinesfalls erforderlich ist/ d.h. die Bestätigung wurde bereits im voraus erteilt und gilt somit im Falle des Falles als gültig.
Artur Heinrich (asker) Aug 23, 2011:
"als keinesfalls notwendig erklärt " Wie meinst du das, Schtroumpf ... ?
Artur Heinrich (asker) Aug 23, 2011:
Yes ... womit ich aber immer noch keine Antwort auf meine Frage habe :-)
Schtroumpf Aug 23, 2011:
OK Und der Rendite zuliebe gestattet der Investor/Versicherungsnehmer dann eben, was eigentlich nach luxemburgischem Verbraucherschutz nicht legal ist. Isses das?
Also praktisch Geldwäschereiverhinderung?
Artur Heinrich (asker) Aug 23, 2011:
@Schtroumpf Die fragliche Vollmacht dient allein dazu, dem Versicherer die Bekanntgabe der Daten zu gestatten.
Artur Heinrich (asker) Aug 23, 2011:
@Schtroumpf - Datenschutz Normalerweise "darf" der (luxemburgische) Versicherer solche persönlichen Auskünfte zum Versicherten nicht an Dritte weitergeben. Hier darf es es dennoch (um in der CH in Investmentfonds zu investieren) und in dieses schöne Land sollen die Auskünfte weitergeleitet werden können.
Schtroumpf Aug 23, 2011:
Huch Dass das eine Vollmacht sein soll, versteht man schon irgendwie:
Der Versicherer sichert korrektes Verhalten für den vertretenen Versicherungsnehmer zu, woraufhin eine **nachträgliche Einverständniserklärung durch den Versicherungsnehmer** als keinesfalls notwendig erklärt wird.

Womit er die Versicherung nun wirklich beauftragt, durchschaue ich allerdings auch nicht. Die Datenweiterleitung hat vielleicht noch einen tieferen Sinn, der dem profanen Verbraucher verborgen bleiben mag.

Proposed translations

18 hrs
Selected

eine nachträgliche Einverständniserklärung durch den Vollmachtgeber ist keinesfalls erforderlich

Möge es beim Kunden so durchgehen :-)
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Nach Rückfrage beim Kunden, "Strumpf" :-) Du liegst 100% richtig, herzlichen Dank und einen guten Start ins Wochenende!"
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