Glossary entry (derived from question below)
Russian term or phrase:
обжалованию в кассационном порядке не подлежит
German translation:
kann nicht im Kassationsverfahren angefochten werden
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Mar 23, 2010 15:13
14 yrs ago
Russian term
обжалованию в кассационном порядке не подлежит
Russian to German
Law/Patents
Law (general)
court decision
Ich sitze an der Übersetzung eines Gerichtsurteils (hier ist jemand in Berufung gegangen und diese Berufung hat das mir vorgelegte Urteil ergeben). Unter dem Urteil steht schlussendlich der Satz:
Определение суда апелляционной инстанции вступает в законную силу со дня его вынесения и обжалованию в кассационном порядке не подлежит.
Da hier wie gesagt das Berufungsverfahren schon gelaufen ist, suche ich jetzt nach der passenden deutschen Formulierung, die unter einem Urteil steht, nachdem eine der Parteien schon in die Berufung gegangen ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Определение суда апелляционной инстанции вступает в законную силу со дня его вынесения и обжалованию в кассационном порядке не подлежит.
Da hier wie gesagt das Berufungsverfahren schon gelaufen ist, suche ich jetzt nach der passenden deutschen Formulierung, die unter einem Urteil steht, nachdem eine der Parteien schon in die Berufung gegangen ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Proposed translations
(German)
Proposed translations
+2
19 mins
Selected
kann nicht im Kassationsverfahren angefochten werden
...
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Besten Dank für Ihre Hilfe."
22 mins
Kassationsbeschwerde unterliegt nicht
Kassationsbeschwerde unterliegt nicht
Ich glaube, das ist die Formulierung, die Sie benötigen.
Ich glaube, das ist die Formulierung, die Sie benötigen.
58 mins
Berufung ist nicht zulässig
Berufung unterliegt nicht
Peer comment(s):
neutral |
Jutta Barth
: Berufung ist hier, denke ich, nicht logisch. Das (erstinstanzliche) Berufungsverfahren ist ja schon gelaufen (siehe Text).
3 hrs
|
+1
1 hr
Revision ist nicht zulässig
20 mins
unanfechtbar
§ 1065 Rechtsmittel (ZPO)
(1) 1Gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 genannten Entscheidungen findet die Rechtsbeschwerde statt. 2Im Übrigen sind die Entscheidungen in den in § 1062 Abs. 1 bezeichneten Verfahren unanfechtbar.
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Note added at 26 мин (2010-03-23 15:39:49 GMT)
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Еще варианты:
- Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig;
- Die Entscheidung kann durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden
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Note added at 52 мин (2010-03-23 16:05:51 GMT)
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Art. 55a4 (Schweizerisches Strafgesetzbuch)
4 Der definitive Einstellungsentscheid der letzten kantonalen Instanz unterliegt der Nichtigkeitsbeschwerde an den Kassationshof des Bundesgerichts. - als Gegenteil dann: "unterliegt der Beschwerde an die Kassationsinstanz nicht."
Art. 347 (Strafprozessgesetz des Kantons St.Gallen, Schweiz)
3 ... Gegen Urteile und Einstellungsbeschlüsse des Kantonsgerichtes als erster Instanz bleibt die Nichtigkeitsbeschwerde an das Kassationsgericht zulässig. - als Gegenteil dann: "Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes bleibt die Beschwerde an das Kassationsgericht unzulässig."
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Note added at 1 час (2010-03-23 16:31:55 GMT)
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Es ist keine Revision, da das Kassationsgericht nur die von der betroffenen Parteien erhobene konkrete Rüge überprüft und nicht unbedingt aufgrund einer Rechtsverletzung wie bei der Revision.
(1) 1Gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 genannten Entscheidungen findet die Rechtsbeschwerde statt. 2Im Übrigen sind die Entscheidungen in den in § 1062 Abs. 1 bezeichneten Verfahren unanfechtbar.
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Note added at 26 мин (2010-03-23 15:39:49 GMT)
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Еще варианты:
- Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig;
- Die Entscheidung kann durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden
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Note added at 52 мин (2010-03-23 16:05:51 GMT)
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Art. 55a4 (Schweizerisches Strafgesetzbuch)
4 Der definitive Einstellungsentscheid der letzten kantonalen Instanz unterliegt der Nichtigkeitsbeschwerde an den Kassationshof des Bundesgerichts. - als Gegenteil dann: "unterliegt der Beschwerde an die Kassationsinstanz nicht."
Art. 347 (Strafprozessgesetz des Kantons St.Gallen, Schweiz)
3 ... Gegen Urteile und Einstellungsbeschlüsse des Kantonsgerichtes als erster Instanz bleibt die Nichtigkeitsbeschwerde an das Kassationsgericht zulässig. - als Gegenteil dann: "Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes bleibt die Beschwerde an das Kassationsgericht unzulässig."
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Note added at 1 час (2010-03-23 16:31:55 GMT)
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Es ist keine Revision, da das Kassationsgericht nur die von der betroffenen Parteien erhobene konkrete Rüge überprüft und nicht unbedingt aufgrund einer Rechtsverletzung wie bei der Revision.
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