Glossary entry

Russian term or phrase:

обжалованию в кассационном порядке не подлежит

German translation:

kann nicht im Kassationsverfahren angefochten werden

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Mar 23, 2010 15:13
14 yrs ago
Russian term

обжалованию в кассационном порядке не подлежит

Russian to German Law/Patents Law (general) court decision
Ich sitze an der Übersetzung eines Gerichtsurteils (hier ist jemand in Berufung gegangen und diese Berufung hat das mir vorgelegte Urteil ergeben). Unter dem Urteil steht schlussendlich der Satz:

Определение суда апелляционной инстанции вступает в законную силу со дня его вынесения и обжалованию в кассационном порядке не подлежит.

Da hier wie gesagt das Berufungsverfahren schon gelaufen ist, suche ich jetzt nach der passenden deutschen Formulierung, die unter einem Urteil steht, nachdem eine der Parteien schon in die Berufung gegangen ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Proposed translations

+2
19 mins
Selected

kann nicht im Kassationsverfahren angefochten werden

...
Peer comment(s):

agree Jutta Barth
35 mins
danke
agree AnnaAlexandrova
2 days 16 hrs
danke
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Besten Dank für Ihre Hilfe."
22 mins

Kassationsbeschwerde unterliegt nicht

Kassationsbeschwerde unterliegt nicht

Ich glaube, das ist die Formulierung, die Sie benötigen.
Something went wrong...
58 mins

Berufung ist nicht zulässig

Berufung unterliegt nicht
Peer comment(s):

neutral Jutta Barth : Berufung ist hier, denke ich, nicht logisch. Das (erstinstanzliche) Berufungsverfahren ist ja schon gelaufen (siehe Text).
3 hrs
Something went wrong...
+1
1 hr

Revision ist nicht zulässig

Peer comment(s):

agree Sybille Brückner
41 mins
Something went wrong...
20 mins

unanfechtbar

§ 1065 Rechtsmittel (ZPO)
(1) 1Gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 genannten Entscheidungen findet die Rechtsbeschwerde statt. 2Im Übrigen sind die Entscheidungen in den in § 1062 Abs. 1 bezeichneten Verfahren unanfechtbar.

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Note added at 26 мин (2010-03-23 15:39:49 GMT)
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Еще варианты:
- Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig;
- Die Entscheidung kann durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden

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Note added at 52 мин (2010-03-23 16:05:51 GMT)
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Art. 55a4 (Schweizerisches Strafgesetzbuch)
4 Der definitive Einstellungsentscheid der letzten kantonalen Instanz unterliegt der Nichtigkeitsbeschwerde an den Kassationshof des Bundesgerichts. - als Gegenteil dann: "unterliegt der Beschwerde an die Kassationsinstanz nicht."

Art. 347 (Strafprozessgesetz des Kantons St.Gallen, Schweiz)

3 ... Gegen Urteile und Einstellungsbeschlüsse des Kantonsgerichtes als erster Instanz bleibt die Nichtigkeitsbeschwerde an das Kassationsgericht zulässig. - als Gegenteil dann: "Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes bleibt die Beschwerde an das Kassationsgericht unzulässig."

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Note added at 1 час (2010-03-23 16:31:55 GMT)
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Es ist keine Revision, da das Kassationsgericht nur die von der betroffenen Parteien erhobene konkrete Rüge überprüft und nicht unbedingt aufgrund einer Rechtsverletzung wie bei der Revision.
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